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Brems-, Betriebs- und Bruchschäden

Brems-, Betriebs- und Bruchschäden

Was sind Brems-, Betriebs- und Bruchschäden?

Reine Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sind weder über die Teilkasko noch über die Standard-Vollkasko versichert. Bei den billigen Internetversicherungen werden Sie verzweifelt nach der BBB-Versicherung suchen, denn diese wird fast nie angeboten. Selbst bei besseren Versicherungen ist in den Premium-Tarifen keine Deckung für BBB-Schäden vorgesehen. Was bleibt ist der Einschluss über einen Zusatzbaustein.

Grundsätzlich sollte bei neuen und hochwertigen Fahrzeugen, im gewerblichen Bereich (Firmen- und Geschäftsfahrzeuge, LKW, Transporter, Lieferwagen), bei Vielfahrern und auch generell bei Anhängerbetrieb die Deckung von Brems-, Betriebs- und Bruchschäden vorhanden sein – erst recht bei einer Finanzierung oder einem Leasing!

Deckung für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sinnvoll?

Bei Brems-, Betriebs- und Bruchschäden geht es um die Versicherung für Schäden am Fahrzeug, die Folge des Bremsens, des Fahrzeugbetriebs oder von Materialbruch sind. Die BBB-Schadenversicherung müssen Sie bei jüngeren und hochwertigen Fahrzeugen, bei Kredit- und Leasingfinanzierungen, bei Anhängerbetrieb sowie bei gewerblicher Nutzung ver­sichern. Die Deckung der BBB-Schäden ist sinnvoll und nur wärmstens zu empfehlen.


Betriebsschaden: Ein Betriebsschaden ist durch die spezielle Verwendung eines Fahrzeuges und den damit verbundenen Bedingungen (z.B. Baustellenfahrzeug) oder durch einen Bedienungsfehler oder fahrtechnisches Fehlverhalten wie zum Beispiel beschädigte Messgeräte entstanden. 

Bremsschaden: Ein Bremsschaden ist durch den Bremsvorgang entstanden der nicht mit einem Unfall zusammenhängt und deckt die Schäden Bordwand oder Führerhaus, zum Beispiel durch verrutschte Ladung oder schleudernde Anhänger.

Bruchschaden: Bruchschäden entstehen nicht durch Unfälle sondern durch Überbeanspruchung, Material- oder Konstruktionsfehler. Schäden durch Abnutzung werden natürlich nicht ersetzt. 

 

Beispiele
Aus der Praxis geben wir Ihnen ein paar Beispiele zu den Brems-, Betriebs- und Bruchschäden. Eine Vollkasko bezahlt Ihnen hier nichts.

· Bremsschaden: Schäden an der Bremsanlage oder an den Reifen.

· Betriebsschaden: fehlerhafte Bedienung des Fahrzeugs, falsche Betankung, Versagen von Regel- und Messtechnik oder verrutschte Ladung.

· Bruchschaden: Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben.

1) Im Baumarkt kaufen Sie ein großes Gebinde Wandfarbe und stellen es in den Kofferraum. Auf der Rückfahrt müssen Sie eine Vollbremsung einleiten, wodurch das Gebinde durch den PKW fliegt und sich die Farbe im gesamten Innenraum und über das Cockpit verteilt. Das Fahrzeug ist damit ein wirtschaftlicher Totalschaden.

2) Während der Fahrt auf der Autobahn geht plötzlich die Motorhaube auf und beschädigt das Fahrzeug in schwerem Umfang. Schwe­re Beschädigungen an der Karosserie sind die Folge.

3) Beim Öffnen des Cabrio-Verdecks hakt das Gestänge und bricht. Das Verdeck muss komplett mit der Mechanik ausgebaut und getauscht werden.

4) Bei einer Vollbremsung wird die Einkaufstasche von der Rücksitzbank durch das Fahrzeug geschleudert. Eine Flasche Rotwein (oder auch Rotweinessig) zerplatzt am Cockpit und beschädigt es. Der Rotwein verteilt sich über das Cockpit, läuft in die Öffnungen der Bedienelemente sowie über das Leder-Interieur. Der Schaden übersteigt den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.

5) Während einer Autobahnfahrt brechen die Antriebe. Weite Teile der Achse werden daraufhin zerstört, der Unterboden sowie die Abgasanlage des Fahrzeugs werden beschädigt. Das Fahrzeug erleidet einen wirtschaftlichen Totalschaden.

6) Während der Fahrt auf der Landstraße platzt ein Reifen. Das Fahrzeug wird unkontrollierbar, kommt von der Fahrbahn ab und schlägt gegen einen Baum. Der Schaden am Fahrzeug wird ersetzt – bis auf den geplatzten Reifen – denn dieser ist die Ursache.

7) Während der Fahrt platzt ein Reifen. Die Reifenteile beschädigen den Kotflügel und weitere Teile der Karosserie. Es entstehen schwerwiegende Schäden an der Achsaufhängung. Die unmittelbaren Folgeschäden am Fahrzeug werden ersetzt. Der Reifen selbst muss auf eigene Kosten erneuert werden.

8) Während der Autobahnfahrt sinkt der Luftdruck eines Reifens. Für den Fahrer wird das Auto auf gerade Strecke unkontrollierbar und das Auto kracht in die Leitplanke. Es entsteht ein schwerer Schaden an Fahrzeugteilen und Karosserie. In aller Regel reden wir hier nur noch von einem Totalschaden. Wenn keine Deckung für BBB-Schäden besteht, zahlen Sie den Schaden aus eigener Tasche.

9) Während einer Kurvenfahrt mit einem Transporter schlägt ein rollbarer Wäschecontainer gegen die Seitenwand und Hecktür.

10) Der Fahrer eines PKW mit Wohnwagen (Gespann) macht eine Vollbremsung und fährt dem vorderen Fahrzeug auf. Der Wohnwagen verwindet sich und richtet erheblichen Schaden am Heck des Zugfahrzeugs an.

11) Durch zu starkes Einlenken beim Rückwärtsfahren schlägt der Anhänger gegen das Heck des Zugfahrzeugs.

Quelle: https://www.kfz-versicherungsvergleich.de/ratgeber/bbb-schaeden.html 


Markus Stegmann, Geschäftsführer


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